Tel. 07531 / 80232-0  |  sekretariat@ellenrieder.konstanz.de  |  Brauneggerstr. 29  |  78462 Konstanz

Entschuldigungsverfahren

Entschuldigung

Kann eine Schülerin oder ein Schüler die Schule aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht besuchen, so ist dies der Schule vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) mitzuteilen. Die Krankmeldung erfolgt bevorzugt online über den Eltern-Account von WebUntis (Informationen und Anleitung siehe unten). Dies gilt auch für den Fall, dass am Tag des Fehlens eine Klausur oder eine Klassenarbeit geschrieben werden oder eine GFS gehalten wird. Krankmeldungen, die die Eltern über die WebUntis-Funktion mitteilen, werden – in der Regel – auch ohne gesonderte schriftliche Entschuldigung von der Klassenleitung entschuldigt. In bestimmten Fällen, z.B. bei häufigen Fehlzeiten, kann zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung eingefordert werden.

Alternativ kann die Krankmeldung auch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder – in Fällen von Klausuren, Klassenarbeiten oder GFS – telefonisch über das Sekretariat getätigt werden (07531 / 80232-0).

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen während der Unterrichtszeit nach Hause gehen müssen, so sind grundsätzlich das Ausfüllen eines Benachrichtigungszettels (erhältlich ausschließlich im Sekretariat, in Ausnahmefällen bei der Schulleiterin) mit Unterschrift der entlassenden Fachlehrerin / des Fachlehrers für die Eltern erforderlich. Dieser Zettel muss unterschrieben an die Klassenleitung zurückgegeben werden.

SchülerInnen der Klassen 5-8 können nur mit Einverständnis der Eltern entlassen werden. Diese werden vom Sekretariat telefonisch informiert.

(Stand: Februar 2025)


Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde entscheidet der Fachlehrer, bis zu zwei Unterrichtstagen der Klassenlehrer, darüber hinaus der Schulleiter.

Unmittelbar vor und nach geschlossenen Ferienabschnitten ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht möglich. In besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Schulleiter.

Die Bestimmungen der Schulbesuchsverordnung gelten selbstverständlich auch für die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe. Auch sie sind zum regelmäßigen Besuch aller belegten Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet. Das Entschuldigungsverfahren der Kursstufe wird den Schülern durch die Oberstufenberater mitgeteilt.

Hinweis: Ab Klassenstufe 8 einschließlich können häufiges unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen eine entsprechende Zeugnisbemerkung zur Folge haben.


Eltern-Accounts in WebUntis

Derzeit bietet WebUntis für Eltern folgende Funktionen:

  • Blick auf den Stunden- und Vertretungsplan der kommenden 6 Tage
  • Einblick in den Schulkalender
  • Einblick in den Prüfungskalender der Klasse
  • Einsicht in die noch unentschuldigten Fehlzeiten
  • Krankmeldung von Schüler:innen 

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